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ESAL.

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Non-Profit-Organisationen sind juristische Personen, die durch den Willen einer Vereinigung oder Gründung einer oder mehrerer Personen (natürlicher oder juristischer) gegründet werden, um Tätigkeiten zugunsten von Gesellschaftern, Dritten oder der Gemeinschaft im Allgemeinen auszuüben. Die Esal streben keine Gewinnbeteiligung unter ihren Mitgliedern an.
Die Sondersteuerregelung für gemeinnützige Organisationen (ESAL) ist aufgrund der Änderungen im Zuge der jüngsten Steuerreform ein häufiges Thema unter denen, die bereits Mitglied sind oder werden wollen.
Aus diesem Grund regelt und definiert die nationale Regierung seit dem 20. Dezember 2017 unter ihren wichtigsten Aspekten die Merkmale, die Unternehmen, die dem besonderen Steuerregime angehören, aufweisen müssen; der obligatorische Charakter der Web-Registrierung bei der Anwendung der Nationalen Steuer- und Zolldirektion (DIAN); die Voraussetzungen für die Qualifikation und Dauerhaftigkeit im steuerlichen Sonderregime; Steuerzahler, die verpflichtet sind, einen Wirtschaftsbericht über ihre Geschäftsführung zu übermitteln; die Ausgestaltung des Missbrauchs im Sondersteuerregime und das Verfahren zu seiner Erklärung; und schließlich seine steuerliche Behandlung.


COMING SOON werden wir der Verordnung nachkommen und hier findet ihr alle Infos

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